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Der "Gesamtkirchliche Ausschuss für den Religionsuntericht" der EKHN hat folgende Aufgaben:

Er ordnet alle Aufgaben, die sich aus der Mitwirkung der Kirche bei der Beauftragung der Lehrkräfte mit der Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts und aus der kirchlichen Einsicht in den evangelischen Religionsunterricht ergeben, in personeller und sachlicher Beziehung

Dem Gesamtkirchlichen Ausschuss gehören kraft Amtes an:
der/die Kirchenpräsident/in als Vorsitzende/r
die für den Religionsunterricht zuständigen Referatsleiter/innen.
ein/e Studienleiter/in des Religionspädagogischen Amts, der/die für jeweils drei Jahre vom Religionspädagogischen Amt entsandt wird,
der/die Leiter/in des Religionspädagogischen Studienzentrums.

Dem Gesamtkirchlichen Ausschuss gehören durch Wahl an:
aus der Mitte der Kirchensynode: ein Mitglied sowie ein/e erste/r und ein zweite/r Stellvertreter/in,
und zwar jeweils für die Dauer der Wahlperiode der Kirchensynode.

Dem Gesamtkirchlichen Ausschuss gehören durch Berufung an:
neun Lehrkräfte mit kirchlicher Bevollmächtigung zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichts, und zwar jeweils eine Lehrkraft
der Grundschule
der Hauptschule
der Realschule
der Integrierten Gesamtschule
des Gymnasiums (Oberstufe)
der Berufsbildenden Schule / Beruflichen Schule
der Sonderschule
sowie ein/e im Religionsunterricht hauptamtlich tätige/r Pfarrer/in
ein/e im Religionsunterricht nebenamtlich tätige/r Pfarrer/in,
drei sachkundige Gemeindeglieder, nach Möglichkeit je eines aus der Aus- und Fortbildung der Lehrer/innen, der Schulverwaltung und einem Elternbeirat.

Download der Ordnung des GKA [31 KB]


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